ermittlung der geräuschemission
Lärm ist nicht nur unangenehm und schädigt auf Dauer das Gehör, Lärm beeinträchtigt auch die Konzentration und ist somit ein Faktor, der zur Sicherheit beiträgt. Zur Bewertung von Maschinen ist oft eine Lärmmessung nach EN ISO 3746 durchzuführen, dokumentiert mit Prüfbericht.
Die Maschinenrichtlinie fordert Angaben zur Luftschallemission der Maschine. Abhängig von der Lautstärke oder Schallemission sind Angaben in der Betriebsanleitung gefordert:
- der A-bewertete Emissionsschall-Druckpegel
- der Höchstwert des C-bewerteten Emissionsschall-Druckpegels
- der A-bewertete Emissionsschall-Leistungspegel
Achtung: Beachten Sie den physikalischen Unterschied zwischen Druckpegel und Leistungspegel.
Der Begriff "Schallpegel" ist umgangssprachlich und drückt nicht aus, ob der Druckpegel oder Leistungspegel gemeint ist.
Beratung und Dokumentation von Lärm dämmenden Maßnahmen
können während der Entwicklungsphase einer Maschine durchgeführt werden.