CE für Maschinen und Anlagen
Sie müssen eine Maschine (auch unvollständige) integrieren oder mit anderen Maschinen verketten? Dann suchen Sie Unterstützung bei der Durchführung von der korrekten CE-Kennzeichnung. Die wichtigsten Fragen, die bei der Umsetzung zu beantworten sind:
Wer führt das Konformitätsbewertungsverfahren für die Maschine oder Anlage durch?
Welche Richtlinien müssen beachtet werden?
Wer ist verantwortlich?
Keine Angst vor dem Probebetrieb !
Zur CE-Kennzeichnung einer Maschine gehört:
- die ce-konforme Risikobewertung;
- die Betriebsanleitung. Hier sind ggf. die Montageanleitungen aller eingebauten Maschinen eingebunden;
- die EG-Konformitätserklärung oder Einbauerklärung;
- das Maschinenschild mit den erforderlichen Angaben und der CE-Kennzeichnung (mit oder ohne CE-Zeichen).
Auch diese Bauteile benötigen Dokumente und Kennzeichnungen nach der Maschinenrichtlinie:
- auswechselbare Ausrüstungen
- Sicherheitsbauteile
- Lastaufnahmemittel
- Ketten, Seile und Gurte
- abnehmbare Gelenkwellen
Vereinbaren Sie in unverbindliches Beratungsbespräch - Fragen kostet nichts.