Komformitätserklärung
Nach Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens erstellt der Hersteller oder sein Bevollmächtigter die
EG-Konformitätserklärung. Hiermit bestätigt er die Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen aller relevanten europäischen Richtlinien und Normen.
Die Pflichtangaben der EG-Konformitätserklärung:
- Angaben zur Produktidentifizierung (Marke, Typ, Artikelnummer, o. ä.)
- der Konformitätserklärungssatz
- Nennung aller beim Bewertungsverfahren angewandten Normen
- Firmenbezeichnung und vollständige Anschrift
- Name und Anschrift des Bevollmächtigten für Zusammenstellung der technischen Unterlagen
- Ort und Datum der Erklärung
- Funktion und Name, der durch den Hersteller bevollmächtigten Person
- Unterschrift des Bevollmächtigten
ce-maschinensysteme erstellt für Sie die EG-Konformitätserklärung.