Erklärung nach Maschinenrichtlinie (MRL)
Nach Maschinenrichtlinie sind zwei unterschiedliche Erklärungen vorgesehen:
- EG-Konformitätserklärung
- Einbauerklärung
Nach Maschinenrichtlinie sind zwei unterschiedliche Erklärungen vorgesehen:
die mindest Angaben nach Maschinenrichtlinie:
Auch Angaben nach EN 60204-1 oder andere Normen können erforderlich werden.
ist für unvollständige Maschinen erforderlich.
Hier wird lediglich beschrieben, welchen Bedingungen erfüllt sein müssen, damit die unvollständige Maschine ordnungsgemäß und ohne Beeinträchtigung der Sicherheit und Gesundheit von Personen zur vollständigen Maschine zusammengebaut werden kann.
wird von der Maschinenrichtlinie ausdrücklich für Maschinen gefordert.
Der Inhalt der Betriebsanleitung ist inhaltlich durch die Maschinenrichtlinie und die Norm EN ISO 20607 vorgegeben und mus verständlich und einfach formuliert sein. Hier liegt in der Praxis die größte Herausforderung.
Neben den vorgegebenen Pflichtinhalten und den Hinweisen auf die Restrisiken aus der Risikobewertung, kommt es auf eine klare und verständliche Sprache an. Graphische Symbole und Signalwörter unterstützen die Verständlichkeit und erleichtern die Übersetzung in andere Sprachen.
Die Sprache ist so zu wählen, dass die Anweisungen und Hinweise von der Zielgruppe verstanden werden.
ist eine Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet, für sich genommen aber keine bestimmte Funktion erfüllen kann. Sie ist dazu bestimmt, in andere Maschinen oder unvollständige Maschinen oder Ausrüstungen eingebaut oder zusammengefügt zu werden. Die Gesamtheit bildet im Sinne der Maschinenrichtlinie eine vollständige Maschine.