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CE für Maschinen und Anlagen

Sie müssen eine Maschine (auch unvollständige) integrieren oder mit anderen Maschinen verketten? Dann suchen Sie Unterstützung bei der Durchführung von der korrekten CE-Kennzeichnung. Die wichtigsten Fragen, die bei der Umsetzung zu beantworten sind:

Wer führt das Konformitätsbewertungsverfahren für die Maschine oder Anlage durch?
Welche Richtlinien müssen beachtet werden?
Wer ist verantwortlich?

Keine Angst vor dem Probebetrieb !

Zur CE-Kennzeichnung einer Maschine gehört:

  • die ce-konforme Risikobewertung;
  • die Betriebsanleitung. Hier sind ggf. die Montageanleitungen aller eingebauten Maschinen eingebunden;
  • die EG-Konformitätserklärung oder Einbauerklärung;
  • das Maschinenschild mit den erforderlichen Angaben und der CE-Kennzeichnung (mit oder ohne CE-Zeichen).

Auch diese Bauteile benötigen Dokumente und Kennzeichnungen nach der Maschinenrichtlinie:

  • auswechselbare Ausrüstungen
  • Sicherheitsbauteile
  • Lastaufnahmemittel
  • Ketten, Seile und Gurte
  • abnehmbare Gelenkwellen

Vereinbaren Sie in unverbindliches Beratungsbespräch - Fragen kostet nichts.

  • betriebsanleitung                   wesentlische veränderung
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                  beantragen          liste         harmonisierte     normen

  •  produktsicherheitsgesetz                   ProdSG 
                maschinenrichtlinie                         risikobeurteilung
        elektrische                        produkt                  sicherheit               
                       produkthaftung